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Wähnert Hafemeister
Rechtsanwälte

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Spezielle Sanierungstechniken

für kleine und mittelständige Unternehmen

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Wir arbeiten mit Investoren zusammen, die auch kleine und mittlere Unternehmen in der Krise oder aus der Insolvenz erwerben. Einzige Voraussetzung ist die nachhaltige Erzielbarkeit eines Überschusses der Einnahmen über die Kosten. Weil der Bestand kleinerer Unternehmen meist allein von dem know how des ehemaligen Inhabers abhängt, wird dieser durch einen speziellen Vertrag zur Mitarbeit motiviert. Neben dem angemessenen Gehalt für seine Anstellung als Betriebsleiter erhält der ehemalige Inhaber die Option, sein ehemaliges Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert zurückzuerwerben.

Auf diese Weise kann der ehemalige Inhaber durch ein Insolvenzverfahren von seinen persönlichen Schulden befreit werden und danach mittels einer Finanzierung das Unternehmen zurückerwerben. Auch die Gläubiger des ehemaligen Inhabers haben Vorteile, weil das Unternehmen ohne diese Verfahrensweise nicht oder nur zu einem geringeren Preis zu veräußern gewesen wäre. Die Insolvenzmasse wird somit vermehrt. Der Vertrag mit dem Investor wird dem Insolvenzverwalter offengelegt und steht im Einklang mit der Rechtsordnung. Der Insolvenzverwalter wird deshalb keine Einwände gegen den Vertrag haben.

Bei Fragen zu den Einzelheiten sprechen Sie uns an.
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