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Wähnert Hafemeister
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Neue Pfändungstabelle 2011

Ab dem 01.07.2011 gelten neue Pfändungsfreigrenzen bei Lohn- und Gehaltspfändung

Seit dem 01.07.2011 gelten gemäß § 850c ZPO bei Lohn- und Gehaltspfändungen wie auch im Rahmen einer Lohn- und Gehaltsabtretung außerhalb sowie gemäß § 287 Abs. 2 InsO innerhalb eines Insolvenzverfahrens höhere Pfändungsfreigrenzen.

 

Demnach erhöht sich der grundsätzliche Pfändungsfreibetrag (Sockelfreibetrag) um 40,00 €. Für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen bedeutet dies eine Erhöhung des Pfändungsschutzes auf 1.029,99 € (bislang 989,99 €), für Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung auf  1.419,99 € (bislang 1.359,99 €) usw.

 

Der aktuellen Pfändungstabelle können Sie die genauen Pfändungsbeträge entnehmen, die ab dem 01.07.2011 gültig sind. Die Tabellen können Sie wahlweise als PDF-Datei oder als Excel-Datei herunterladen:

 

Pfändungstabelle als PDF-Datei

 

Pfändungstabelle als Excel-Datei

 

Gern beantworten wir Ihnen auch Fragen generell zu einer bestehenden Schuldensituation und dem Ausweg aus den Schulden in einem kostenfreien Erstgespräch. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter diesem Link.

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