Seit dem 01.07.2011 gelten gemäß § 850c ZPO bei Lohn- und Gehaltspfändungen wie auch im Rahmen einer Lohn- und Gehaltsabtretung außerhalb sowie gemäß § 287 Abs. 2 InsO innerhalb eines Insolvenzverfahrens höhere Pfändungsfreigrenzen.
Demnach erhöht sich der grundsätzliche Pfändungsfreibetrag (Sockelfreibetrag) um 40,00 €. Für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen bedeutet dies eine Erhöhung des Pfändungsschutzes auf 1.029,99 € (bislang 989,99 €), für Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung auf 1.419,99 € (bislang 1.359,99 €) usw.
Der aktuellen Pfändungstabelle können Sie die genauen Pfändungsbeträge entnehmen, die ab dem 01.07.2011 gültig sind. Die Tabellen können Sie wahlweise als PDF-Datei oder als Excel-Datei herunterladen:
Pfändungstabelle als PDF-Datei
Pfändungstabelle als Excel-Datei
Gern beantworten wir Ihnen auch Fragen generell zu einer bestehenden Schuldensituation und dem Ausweg aus den Schulden in einem kostenfreien Erstgespräch. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter diesem Link.